Der Beirat Sport der Deutschen Reiterlichen Vereinigung e. V. (FN) hat im Dezember 2016 die Einführung eines Kutschenführerscheinszum 1. Juni 2017 beschlossen. Jeder, der sich mit einer Kutsche im Straßenverkehr bewegt, soll zukünftig über einen Kutschenführerschein A Privatpersonseine Qualifikation nachweisen. Für gewerbliche Fahrer gibt es einen Kutschenführerschein B Gewerbe.

Für den Kutschenführerschein ist das Antragsformular jetzt online. Der Besitz eines FN-Fahrabzeichens ist Voraussetzung für Antrag Warendorf (fn-press).

Personen, die bereits ein FN-Fahrabzeichen besitzen, können ab sofort den Kutschenführerschein A Privatperson beantragen. Hierzu gibt es unter www.pferd-aktuell.de/kutschenfuehrerschein nun ein entsprechendes Antragsformular. Auch der gewerbliche Kutschenführerschein B wird unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag ausgestellt.

Den Kutschenführerschein A Privatperson beantragen können Inhaber des Fahrpasses oder des FN-Fahrabzeichens 5 (FA 5), früher Deutsches Fahrabzeichen IV (DFA IV), oder höher. Einzureichen ist neben dem Antrag eine Kopie des jeweiligen Fahrabzeichens. Auch der Kutschenführerschein B Gewerbe kann unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Dazu muss neben einem Fahrabzeichen einer der im Hinweiszettel des Antrags genannten Sachkundenachweise vorliegen. Die Gebühr für die Ausstellung des Kutschenführerscheins A Privatperson bzw. B Gewerbe beträgt 11,70 Euro*. Während der Kutschenführerschein A Privatperson unbegrenzt gültig ist, muss der Kutschenführerschein B Gewerbe nach fünf Jahren verlängert werden. Hierzu müssen innerhalb des Gültigkeitszeitraums Fortbildungen im Umfang von acht Lerneinheiten nachgewiesen werden. Der Versand der beantragten Kutschenführerscheine erfolgt ab Juni 2017.

* Die Gebühr setzt sich zusammen aus den Produktions- und Versandkosten, den Kosten für die administrative Abwicklung sowie der Mehrwertsteuer.

 

Maike Hoheisel

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